RE: Anhänger!

#21 von dede , 13.10.2014 19:26

Danke Dir. Wusste zwar das ich Recht habe, wusste aber nicht mehr welche Richtlinien da genau zu Grunde liegen und hatte das auch auf die schnelle nicht gefunden


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RE: Anhänger!

#22 von kamy , 13.10.2014 20:40

Also gehts nur noch um Stützlaßt und Wieviel sie ziehen darf ...


-----------------------------------------------------
Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
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RE: Anhänger!

#23 von MaPe78 , 13.10.2014 21:04

Leute das bringt mich irgendwie noch mehr ducheinander. Da ich gar nichts überdie Kupplung und den E-Satz habe gehe ich mal davon aus das ich Sie im Öffentlichen Verkehr nicht benutzen darf. Also muss ich zum TÜV oder? Ich kann das auch so machen wie immer und hoffen das es gut geht?


Gruß Marcel


 
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RE: Anhänger!

#24 von Franko , 14.10.2014 00:10

Zitat von MaPe78 im Beitrag #23
Leute das bringt mich irgendwie noch mehr ducheinander. Da ich gar nichts überdie Kupplung und den E-Satz habe gehe ich mal davon aus das ich Sie im Öffentlichen Verkehr nicht benutzen darf. Also muss ich zum TÜV oder? Ich kann das auch so machen wie immer und hoffen das es gut geht?


Moin moin
Genau so isses im öffentlichen verkehr darfst du die AHK nicht benutzen
Besorg dir für deine 250er ein Gutachten
Und schau mal auf deinen Kugelkopf ob da ne Nummer drauf steht das muß auch ein geprüfter sein.

Gruß
Franko


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Früher....Maxxer 450i
Jetzt.....Yamaha 700R
__________


 
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RE: Anhänger!

#25 von Mudi Manni , 14.10.2014 03:40

viel Spaß bei einer Kontrolle ohne Eintragung, ich wünsche Euch das Ihr nie einen Unfall habt, denn dann geht Ihr eine lange Zeit für den verursachten Schaden arbeiten. Das mit der E Kennung betrifft PKW die vom Hersteller bereits Bauart bedingt geprüft sind, aber auf keinen Fall Quads, ( ohne Lof. Abnahme ) denn ca. 5 meiner Kumpels mußten auch in 2014 Ihre Anhänger Kupplungen abnehmen lassen, es sei denn, man hat eine Lof. Abnahme und das hat die kleine Kymco ja auf keinen Fall. Bei einer Lof. Abnahme haben die Fahrzeuge ebnfalls wie bei den gängigen PKW vom Hersteller bereits eine Abnahme. LG,
Mudi Manni

aus zwei goßen Foren:
Wenn es ein CoC-Papier (EU-Certificate of Conformity) für das Quad gibt, ist dort unter Nr. 17 die zulässige Anhängelast gebremst- wie ungebremst aufgeführt, unabhängig davon, ob eine Kupplung angebaut ist oder nicht.
Ist keine Kupplung für Anhängerbetrieb zulässig, befindet sich dort der Eintrag: NA.
Hilft das?

tach zusammen!

so war beim tüv. also eine eintragung der AHK an der SMC titan 300 ist generell möglich, aber ohne gewichts freigabe vom hersteller wird das sehr teuer, da erstmal ein sachverständiger die halterung prüfen muss, welche dann ein gutachten bekommt. dann geht es weiter zum tüv, welcher dann durch fahrten prüft, wieviel maximal angehängt werden darf, sprich er mus smit einem ungebremsten anhänger und diversen gewichten fahren, berg auf, berg ab etc, dann das ganze nochmal mit einem gebremsten anhänger um die massen zu definieren.. das ganze würde sich so um die 500-600 euro abspielen meinte der obermacker beim tüv da zu mir... :-(

ist doch kacke sowas :-(

Also nochmal, ist keine Anhängelast gebremst und ungebremst im Schein eingetragen, geht nichts ohne Tüv Gutachten und Zulassungsstelle!!!

und hier noch was von Kymco Stand Juni 2014

KXR 250 sports / MAXXER 250/300 Typ: L3
MZ5017 Anhängerkupplung incl. E-Satz und
Gutachten
Abnahme nach §19/3 StVZO erforderlich
Bei erhöhter Anhängelast Ausnahme gemäß
§70StVZO erforderlich
:
geprüfte Anhängelast: 150 kg ungebremst
250 kg gebremst
Stützlast: 25 kg

Lieferumfang
:
1 MV1998 Anhängebock zur Aufnahme des
Kupplungskugel
1 MV2997 Typenschild Anhängerkupplung
2 MX7722 Schrauben M5x20
1 MZ0501 Halteschale oben f. Anhängerdose
1 MZ0502 Halter f. Anhängerdose
2 MV2494 Halter f. Kennzeichenbeleuchtung
1 MV0598 Kupplungskugel + Scheibe + Mutter
1 MV0595 E-Satz mit Steckdose + Blinkerüber-
wachung
€ 389,--
Das Gutachten wird nur in Verbindung mit dem Komplettsatz geliefert.
Die Bestellung muß mit Angabe des Modells und der kompletten Fahrgestellnummer erfolgen.
Hinweise im Händlerbereich unter technische Informationen „Anbau von Zubehör


Immer wenn etwas Brüste oder Räder hat, wird es einem früher oder später Ärger bereiten!

Auch als 60jähriger kann man sich wie 30 fühlen, allerdings nur noch eine halbe Stunde am Tag!

Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.

http://mannis4x4.de

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RE: Anhänger!

#26 von dede , 14.10.2014 07:37

Behauptet doch auch keiner was anderes. Ohne Freigabe gehts nicht, dann gehts selbstverständlich nur über ne abnahme vom TÜV. Aber nochmal, es gibt keine generelle Pflicht eine ahk eintragen zu lassen


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RE: Anhänger!

#27 von mxu quäler , 14.10.2014 08:27

Wenn du sie im Rahmen der StVO mit Anhänger bewegen willst doch, auf Privatgrund ist es egal.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

__________________________________________
Gruß aus dem Schwabenland

Christoph


 
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RE: Anhänger!

#28 von Mudi Manni , 14.10.2014 08:31

Danke Christoph, wenigstens kapierts Du es, um was es hier eigentlich geht. LG,
Mudi Manni


Immer wenn etwas Brüste oder Räder hat, wird es einem früher oder später Ärger bereiten!

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#29 von MaPe78 , 14.10.2014 08:34

Ich sehe das ja alles auch so ein bin mir aber nicht sicher ob ich der Aufwand und die Kosten lohnen wenn ich erstens drei bis vier mal im Jahr einen Anhänger ziehe überwiegend im Feldweg oder auf privat Grundstück. Bei mir geht es erster Linie um 100 Meter öffentliche Straße. Die könnte ich zur Not auch anders überbrücken.


Gruß Marcel


 
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RE: Anhänger!

#30 von mxu quäler , 14.10.2014 14:53

Frag doch mal. Vielleicht ist das nicht ganz so wild...


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

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Gruß aus dem Schwabenland

Christoph


 
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