RE: Anhänger!

#11 von Mudi Manni , 13.10.2014 01:19

Du brauchst eine Hersteller Bescheinigung von Kymco, was Dein Fahrzeug ziehen darf, ( gebremst und ungebremst )
dann muß die Kupplung, der Kabelbaum und alle Anbauteile eine Bauart Bescheinigung für Dein Fahrzeug haben, dann gehts zum Tüv, dort wird dann eine Einzelabnahme nach (§21 StVZO) gemacht, das darf nur ein richtiger Tüv. Ing. machen, ein normaler wie zum Beispiel von der Degra, ( es sei denn, er hat die entsprechende Ausbildung und Rang ) darf so etwas nicht. Ich habe sowas vor ein paar Jahren mal machen lassen, die Tüv. Gebühr betrug damal 119,- Euro und alles wurde eingetragen, da ich nur Kymco Teile mit entsprechender Bescheinigung verwendete. LG,
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#12 von dede , 13.10.2014 06:43

Wenn Du eine mit ner E-Nummer hast, ersparst Du dir den ganzen Spaß mit der Eintragung


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#13 von Mudi Manni , 13.10.2014 12:09

das ist nicht richtig, wenn man die nicht eingetragen hat, ist das nur eine Rangierhilfe fürs privat oder eigene Grundstück, wenn Du einen Anhänger damit ohne Eintragung, ( denn nach der Abnahme muß man auch noch auf der Zulassungsstelle alles Eintragen lassen!!! ) im öffentlichem Straßenverkehr einen Anhänger zieht, ist die Betriebserlaubnis erloschen und man fährt ohne jeglichen Versicherungsschutz. Ich fahre seit ca. 15 Jahren Quads, ATV und UTV Fahrzeuge immer mit Anhängerkupplung und weis das ich zu 100% recht habe. LG,
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#14 von dede , 13.10.2014 12:16

Vor 15 Jahren hattest Du auch zu 100% Recht, nur hat sich diese Regelung vor zwei oder drei Jahren etwas geändert. Was denkst Du, wozu es sonst die E-Nummern gibt?


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#15 von mxu quäler , 13.10.2014 18:11

Nicht ganz richtig. Dir E-Nummer sagt nur das die Anhängeeinrichtung gem europäischen Vorgaben gefertigt wurde und auch diesen was Stabilität und Material angeht entsprechen. Somit ohne Probleme eingebaut werden dürfen, wenn sie vom Hahrzeughersteller freigegeben sind. Allgemein ABE genannt. Dann muss das ganze auch noch richtig verbaut werden, was dann der gute Mann von der Firma überprüft. Dann wird das in deinen Papieren vermerkt, aber nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 eingetragen. Somit ist das legal.


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#16 von dede , 13.10.2014 18:48

Mit Deiner Erklärung hast Du fast Recht. Ne ABE heißt Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Die braucht nicht, kann aber, eingetragen werden. Der Anbau muss natürlich nach genau den vorgaben erfolgen, die laut ABE vorgegeben sind. Anders sieht das aus, wenn Du nur ein Teilegutachten bekommst, dann musst Du das vom TÜV absegnen lassen.

Aber wer unbedingt Geld zum Fenster raus werfen will, kann sie sich gern auch, trotz ABE oder E Kennzeichnung, eintragen lassen.


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#17 von mxu quäler , 13.10.2014 19:14

Mal schauen was du für eine Meinung hast, wenn du mal in eine solche Kontrolle kommst wie ich. Denen haben sogar die strassenreifen Sodbrennen bereitet. Die Kupplung und Steckdose wollten sie ganz genau wissen und die Eintragung sehen, wussten aber im Gegenzug nicht mal was eine LOF Zulassung ist und beinhaltet. Zum glück wußte der mann von der dekra, zu der man mich brachte, damit bescheid.....


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#18 von mxu quäler , 13.10.2014 19:15

Aber, wenn du 100% Sucher gehen willst, rufe doch bei einer Überwachungsorganisation an und frage nach.


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#19 von mxu quäler , 13.10.2014 19:18

Muss der Anbau einer Anhängerkupplung von einem Sachverständigen überprüft und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden ?

Wenn die Anhängerkupplung bereits über eine EG-Prüfnummer verfügt, ist diese bereits nach europäischer Norm geprüft.

Sie entspricht damit den EG - Richtlinien, ist TÜV geprüft, und auf den deutschen Markt zugelassen.

Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es nicht mehr notwendig, die AHK nach den Anbau von einen Sachverständigen oder Prüfer abzunehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen.

Folgende Vorgaben sind notwendig:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben ( Prüfzeichen mit e beginnend ) (Beispiel: e11 94/20 3386 00Der Anbau- bzw. Montageanleitung liegt eine Skizze mit den notwendigen Freiräumen gemäß Richtlinie 94/20/EG Anhang VII, ABB 30 bei.Das Fahrzeug muss eine EU-Zulassung haben (EC Prüfzeichen auf den Typenschild vom Fahrzeug.)

Bei allen nach der EG-Richtlinie 94/20 geprüften Anhängezugvorrichtungen ist somit eine Abnahme durch einen Sachverständigen nicht erforderlich.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere umgehend nach der Montage ist ebenfalls nicht erforderlich.

Lediglich wenn die Fahrzeugpapiere sowieso geändert werden müssen (z.B. bei Halterwechsel) oder wenn sich die Anhängelasten ändern, muss ein Eintrag der Anhängezugvorrichtung sofort erfolgen.


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#20 von mxu quäler , 13.10.2014 19:19

Du hattest recht...


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