RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#31 von wauhoo , 07.09.2018 14:33

@spirit

das alte Zulassungen u.a.m. ihre Gültigkeit behalten, liegt am eu-weiten Bestandsschutz; das ist keinesfalles eine rein deutsche Regelung.

Zitat
Die deutsche Reglung lautet eindeutig: Fährst du bei Winterwetter, also Schnee auf der Fahrbahn, dann braucht du die Schneeflocke auf dem Reifen.

Wo ist diese Regelung online auf Seiten des Gesetzgebers mit der expliziten Gültigkeit auch für Quad und Co. nachzulesen? Bei der Bundesregierung offenbar schon einmal nicht.

Wir brauchen auch nicht darüber diskutieren, daß es vernünftig sein könnte, nur solche Reifen einzusetzen, die dem individuellen Einsatz auch entsprechen.


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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#32 von opahardrock , 07.09.2018 15:38

Gibt eh kein Ende, da es immer ein "Streit" Thema bleiben wird.

Entweder man montiert der Jahreszeit angepasste Reifen oder man lässt es bleiben. Dann aber auf eigenes Risiko.
Das gilt seit 2018 auch für Motorräder.

Kommt es zu einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, weil bei winterlicher Witterung die falsche Bereifung genutzt wird, wird der Fahrer zur Rechenschaft gezogen – nicht der Halter.

Regelungen für Motorräder

Das Gesetz der Winterreifenpflicht macht auch vor Motorrädern nicht halt. Zeigt sich der Winter von seiner kalten und auch nassen Seite, dürfen Motorradfahrer prinzipiell nicht mehr mit Sommerreifen durch die Gegend düsen. Etwas komplizierter gestaltet es sich bei dieser Fahrzeugart doch, unter anderem aus den folgenden Gründen:

Für motorisierte Zweiräder werden vergleichsweise wenig Winterräder angeboten, nicht zuletzt wegen geringer Nachfrage.
Auch Winterreifen für Motorräder müssen ab sofort das Alpine-Symbol aufweisen. Andernfalls erfüllen Sie nicht die gesetzlichen Anforderungen.

Siehe:
https://www.bussgeldkatalog.org/winterreifenpflicht/


 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#33 von hikker , 07.09.2018 19:46

Puh, was hab ich da wieder angerichtet ...

OK, ein paar Sachen noch mal dazu.

- Die sogenannte Winterreifenpflicht ist nationale Angelegenheit, das geht die EU zunächst einmal gar nichts an. Deshalb gibt es ja auch völlig unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Staaten dazu. Wenn diese Staaten dann in der Ausformulierung auf EU-Richtlinien verweisen, dient das nur der Vereinfachung. Deswegen geht die EU das ganze Thema aber immer noch nichts an.

- Für Deutschland ist Paragraph 2, Absatz 3a der StVO zuständig. @wauhoo: Bitte schau doch noch mal genau nach, entweder Du hast den Absatz übersehen oder Du hast definitiv keine gültige oder aktuelle Fassung vorliegen. Hier zur Sicherheit nochmals der Link: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html
Ich hab gerade mal noch vier andere Quellen für die StVO überprüft - der 3a ist in allen enthalten!

- Die private/kommerzielle Seite "bussgeldkatalog.org" schreibt in vielen Bereichen eine Menge Unsinn oder ist veraltet. Hauptsächlich dient sie zur Anbahnung von Mandaten für Anwälte. Niemals taugt sie als Referenz.

- Motorräder waren ursprünglich von der deutschen Winterreifenpflicht erfasst, wurden aber mittlerweile ausdrücklich davon ausgenommen, siehe dazu wieder Par. 2, Abs. 3a der StVO. (einspurige Fahrzeuge).

- ob LoF-Quads nun wirklich von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, ist bis heute eine Grauzone. Ich sage NICHT, daß es nicht so wäre, aber ich habe gewisse starke Bedenken. Die entsprechende Ausnahme in der StVO spricht nämlich ausdrücklich nicht von "Land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen", sondern von "Nutzfahrzeugen der Land- und Forstwirtschaft". Da kann ein Unterschied sein, muß aber nicht. Die reflexhafte Gleichsetzung beider Begriffe ist juristisch gesehen jedenfalls Unfug. Fragt sich denn wirklich niemand, warum der Gesetzgeber bewußt eine abweichende Formulierung gewählt hat? Klärung könnte hier nur ein Urteil einer oberen Instanz bringen (mindestens OLG, besser BGH).

- ich bin kein Jurist, aber hab verkehrsrechtlich jeden Tag mit solchen Sachen zu tun und meine ganz persönliche Erfahrung über viele Jahre sagt mir: Der gesunde Menschenverstand hat in einem Rechtssystem nichts zu suchen! Da geht es um haarscharf formulierte Regelungen, die zusätzlich meist leicht schwammig formuliert sind. Nein, das ist kein Widerspruch! Das geschieht ganz bewusst, um den Richtern einen gewissen Entscheidungsspielraum einzuräumen.

So, genug für jetzt. Und streiten will ich hier sowieso nicht. Nur eine evtl. abweichende Sichtweise darlegen. Ich hoffe, das ist OK für Euch?

Und ich wäre unglaublich beruhigt, wenn mir vielleicht der eine oder andere von Euch bestätigen könnte, daß der "3a" in der StVO tatsächlich existiert. Sonst würde ich tatsächlich an meiner Zurechnungsfähigkeit zweifeln müssen ...

Griaßle und allen ein schönes Wochenende - es sieht ja nach hervorragendem Quaddel-Wetter aus hier im Süden!



 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#34 von opahardrock , 07.09.2018 20:32

Stimmt, Sonntag gibt es eine Tour mit Sommerreifen.

Irgenwann später kommen die Winterreifen drauf, dann hört es sich wieder an wie ein Unimog.
Das hat auch etwas. ;-)


 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#35 von wauhoo , 08.09.2018 11:28

@hikker

Dein Link funzt, nur wird darin halt auf

Zitat
die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

verwiesen.


Und dieser StVZO-§36, Abs. 4, wurde ja bereits ins Thema eingestellt, der seinerseits wiederum auf die ebenfalls verlinkte UNCE-Regelung verweist.

Konkret benannt sind nur die Fahrzeugklassen M und N mit jeweiligen Unterklassen, noch nicht einmal Klasse O; Quad haben gemäß den EU-Bauvorschriften Klasse L, siehe, bspw., L7e.

Zitat
§2
(3a)Satz 1 gilt nicht für [...]
6. Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der Kategorien C1, C2 oder C3 verfügbar sind.

Quad als Spezialfahrzeug?

Zur Erinnerung:

Zitat
Für die drei Reifenklassen C1 (PKW) C2 (leichte Nutzfahrzeuge) und C3 (schwere Nutzfahrzeuge)

und

Zitat
Nun, nenne mir mal ein Quad, welches problemlos 70 bis 90 km/h fährt, wenn C1=Pkw., wo sie doch dafür gar nicht konstruiert sind? Und, übrigens, 80 km/h die Bezugsgeschwindigkeit darstellt, auf Basis derer dann das Resultat ermittelt wird? (-> 4.1 Ermittlung des Prüfergebnisses).

Meine vor kurzem verunfallte MXU 250 S hat eine Höchstgeschwindigkeit von 79 km/h. Da wäre schon die erforderliche Bezugsgeschwindigkeit gar nicht erreichbar.

EU-seitig wird sich hinsichtlich der Reifenanforderungen jedenfalls eindeutig auf die Fahrzeugklassen Pkw., Lkw und Bus konzentriert, weil sie den Hauptanteil am Straßenverkehr tragen und nahezu in jeden Unfall verwickelt sind, wie bei meinem ja auch, wo mir ein Pkw die Vorfahrt nahm.


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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#36 von kamy , 08.09.2018 12:59

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-----------------------------------------------------
Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#37 von hikker , 09.09.2018 19:50

Zitat von wauhoo im Beitrag #35
Quad als Spezialfahrzeug?

Interessante Idee !!!



 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#38 von riofox , 18.09.2018 07:04

Guten Morgen :-)

Habe mal den gesamten Fred von vorn bis hinten durchackert und fand das Für und Wider nicht uninteressant. Ein paar Schlüsse haben sich auch mir aufgedrängt: zumindest die Jungs von der Prinzengarde mit den blauen Lämpis auf ihren Autos werden auch nicht sämtliche existierenden Regeln in den Köpfen haben und froh darüber sein, bei Kontrollen auf Fahrzeuge zu stossen, an denen es nix bis wenig zu meckern gibt. Bei der Bereifung dürften die deshalb auch eher darauf gucken, ob die nicht kaputt wirken und noch genug Profil aufweisen. Zur Winterreifensaison werden sie sich zusätzlich dafür interessieren, ob das arme Schneeflöckchen sich ordnungsgemäss in den Reißzähnen des Wintersymbols am Reifen befindet - und dann sind die glücklich. Auch Polizisten machen sich ungern unnötige Extraarbeit, denke ich.

Jedenfalls fühle ich mich aktuell informiert und habe mir meine neuen M&S Socken nochmal aufmerksam angeschaut: Alles im grünen Bereich. Jedenfalls werde ich auch während der kalten Jahreszeit zumindest auf ihnen einkaufen fahren können.

Um noch Etwas im Sinne des Threads beizutragen: ich habe mir bei Tante Löffler einen Satz Innova Racer zu guten Konditionen erstanden und alle Viere haben sowohl das Wintersymbol, als auch "M&S" auf den Flanken eingeprägt. Übrigens lobt man bei Löffler den guten Rundlauf dieser Reifen aus, was mich angesichts der Negativkritik im Internet und auch hier wundert. Andererseits sind die Kritiken teils sehr alt gewesen und möglicherweise hat sich beim Hersteller inzwischen Positives getan; ich werde es "erfahren" und darüber berichten!

Frage: der Einzige, der mir die Pellen hier vor Ort drauf ziehen kann und mag, möchte dafür 90,- €isen sehen (okay, habe - noch - nur einen Felgensatz, die Rente ist klein...). Geht dieser Tarif in Ordnung?

Mit freundlichem Grusse


Robert


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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#39 von Hank , 18.09.2018 10:11

...schon ein stattlicher Preis, da muß mindestens das auswuchten dabei sein. Wenn er es fachgerecht macht rechnet er "matchen" mit ein, das ist unter Umständenein nicht unerheblicher Zeitaufwand.

Hank


 
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RE: Ganzjahresreifen/Winterreifen Maxxer 300

#40 von riofox , 18.09.2018 12:57

Matchen?!? Du meinst: rechts wird links und oben wird unten? Also: gleiches Gewicht für Alle, sozusagen - rechts vorn 8 Kilo = links vorn 8 Kilo?
LG

Robert


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