RE: Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten

#31 von schlüssel , 07.06.2009 10:35

Hallo Quadfreunde!
Das mitführen von Warndreieck und Verbandskasten ist bei Quads nicht Gesetzlich vorgeschrieben,aber wer es trozdem dabei hat,das ist auch nicht verkehrt.
Also zu meiner Geschichte Warndreieck und Verbandskasten:Ich habe mir im September 2008 ein China Quad der Marke Shineray 250 Stixe gekauft,das war ein Fehlkauf, da es nach 520 km auseinandergefallen ist und ich eine Menge Geld reinstecken mußte. Ich habe die kaputten Teile ausgetauscht und das Quad sofort verkauft. Daraufhin habe ich mir am 15.04.2009 eine 400er Kymco 4x4 zugelegt. Ich bin sehr zu frieden. Vor dem Kauf habe ich meinen Kymcohändler gefragt, ob man ein Warndreieck und Verbandskasten mitfhüren muß. Er sagte, es gibt keine gesätzliche Vorschriften für Quads, einen Verbandskasten oder Warndreieck mitzufhüren Erste Bestätigung. Zweite Bestätigung am 07,06,2009, bin ich von der Polizei angehalten worden. Sie waren neugirig, denn Sie hatten noch nicht viele davon angehalten. Daraufhin Fahrzeugkontrolle. Es war ein junges Mädchen und ein, ich sage mal ein 50 jähriger Polizist,sie sagten "hallo" zu mir. Ich habe alle Papiere vorgezeigt, alles in ortnung. Dann sagte der Polizist "Warndreieck und Verbandskasten dabei?" Draufhin sagte die junge Polizistin zu ihrem ältern Kollegen, "wir haben auch ein Quad zu hause und brauchen kein Warndreieck und keinen Verbandskasten". Ich sagte dann, ich habe die Sachen dabei, aber sie sind für Quads nicht vorgeschrieben. Daraufhin der Polizist, "okay alles in Ordnung, schöne Fahrt noch".
Das war meine Geschichte zum Warndreieck und Verbandskasten. Ich nehme die Sachen trotzdem mit, weil ich dadurch vieleicht ein Leben retten kann oder selber gerettet werden könnte. Es liegt bei Euch was ihr macht, aber überlegt doch mal, wenn ihr Hilfe braucht und keiner hat was dabei...

Gruß Schlüssel


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RE: Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten

#32 von mister X , 07.06.2009 10:49

@ schlüssel

Wenn das Deine Meinung ist,okay.

Aber Du liegst falsch , das werde ich auch nicht begründen weil es oft genug erklärt wurde.


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RE: Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten

#33 von sensemann , 07.06.2009 19:20

Hallo schlüssel,

es ist sehr beruhigend dass du trotz der Aussagen deines Händlers und der Unwissenden Beamten diese Dinge mit dir führst!
Spätestens nach 2 Jahren, wenn du durch den TÜV fährst hättest du diese Dinge sowieso dabei!!!


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RE: Mitführen von Warndreieck und Verbandskasten

#34 von FoX , 27.07.2009 10:12

hey,
ich habe mich auch schon mit dem Thema befasst. Egal ob man nun einen Verbandskasten und ein Warndreieck mitführen muss, werde ich es einfach tun, um den vermeintlichen Problemen aus dem Weg zu gehn und den vollen Quadrausch ausleben zu können. Dabei bin ich durch meinen Quadhändler auf eine gute Lösung gekommen, die auch keiner Box bedarf. Eine Box, die hinter das Kennzeichen montiert wird und vllt nicht den Verbandskasten des PKW ersetzt, jedoch den meisten Polizisten und vllt sogar den TüV. Hier ist der Link zur Homepage und unter Online Shop und Erste Hilfe gelangt man auch zum Kasten. Mit 50€ ist er alles andere als ein Schnäppchen, aber es ist eine praktische Lösung.
Mfg FoX


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