Ist das sicher, dass das Ding eine Zulassung als Rückfahrscheinwerfer hat? Auf der Lichtscheibe kann man das nicht so recht erkennen. Ein Rückfahrscheinwerfer mit Zulassung muss auf der Lichtscheibe AR eingeprägt haben.
Lt. Artikelbeschreibung hat er eine ECE-Nummer: 23R 001389 und könnte damit als Rückfahrscheinwerfer zugelassen sein. Ob die Nummer auch wirklich auf dem Scheinwerfer steht, kann uns nur Sperling Andreas sagen, erkennen kann man es leider nicht. Normalerweise steht bei Artikeln, die keine Zulassung haben: "Nicht im Bereich der StVO zugelassen". Im Zweifelsfall könnte man immer noch einen Schalter dazwischen setzen, und ihn als Arbeitsscheinwerfer deklarieren. Die reguläre Kennzeichnung wäre: Typenkennziffer: 00 AR Typenprüfnummer: ECE - R23-... ECE-Kennzeichnung mit Landeskennung: z.B. 1 für Deutschland
Da ist E Nummer drauf und was noch drauf ist weiß ich Grad nicht schaue aber nach ich sag Mal so was soll kommen ? Das ich abbauen muss oder so kann ich mir nicht vorstellen also ich habe Dinge gesehen wo ich dachte wie hat er TÜV bekommen
Ich will dir doch nicht rein reden was du anbauen sollst, das kannst du selbst entscheiden. Ich wollte nur sagen wann die Leuchte als Rückfahrleuchte zugelassen ist. Nur eine E Nummer reicht nicht aus. Das bedeutet nur das die Leuchte auf irgend etwas geprüft wurde. Das sie als Rückfahrkeuchte geprüft wurde bedeutet das E Zeichen allein noch nicht.