RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#11 von Hank , 16.11.2013 16:53

...es gibt keine "allgemeine" Pflicht für Winterreifen - lediglich wetterbedingte Einschränkungen bzw. Sanktionen sind vorgesehen. Das läßt sich auch ganz einfach durch das Fehlen eines festgelegten Zeitraums begründen.

Hank


 
Hank

Beiträge: 1.680
Punkte: 605
Registriert am: 07.10.2009


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#12 von kamy , 16.11.2013 18:00

Aber wenn dich der Trachtenverein bei Schneetreiben mit halb abgefahrenen Straßenreifen anhält - zahlst du.

Allein schon weil die Kassen leer sind ...


-----------------------------------------------------
Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
kamy

Beiträge: 5.914
Punkte: 265
Registriert am: 14.06.2011


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#13 von Hank , 16.11.2013 19:21

...selbstverständlich - und wenn du eine Behinderung darstellst gleich das Doppelte!!! Das betrifft aber nicht nur Quads. Genau das meine ich mit "wetterbedingten Einschränkungen".
Schönes Wetter und freie Straßen bedingen keine Winterreifen.
Den Passus "Winterreifenpflicht" haben Reifenhändler geprägt, M+S-Logo ist lediglich von der Werbung plaziert - genauso sie stilisierte Schneeflocke.


 
Hank

Beiträge: 1.680
Punkte: 605
Registriert am: 07.10.2009


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#14 von dede , 16.11.2013 20:46

Du bist aber schon verpflichtet bei winterlichen Verhältnissen dem entsprechend angepasste Reifen auf Deinem Fahrzeug montiert zu haben, wenn Du am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen willst. Damit besteht Quasi eine "Winterreifenpflicht". Die Frage ist doch was ist ein "Winterreifen" und gilt diese Regelung auch für Quads? Zum M+S Symbol gebe ich Dir bedingt recht, mit der Schneeflocke liegst Du aber falsch.
Hier Text mal aus Wikipedia
"Trotz dieser Definitionen ist „M+S“ (Stand 2013) keine geschützte Kennzeichnung und kann daher auch auf nicht-wintertauglichen Reifen angebracht werden. Insbesondere chinesische und amerikanische Reifenhersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen.[4][5]
Die Kennzeichnung „Berg mit Schneeflocke“ (Alpine-Symbol) wird von der amerikanischen Straßenbehörde NHTSA vergeben und kennzeichnet Reifen, welche in einem Test eine gegenüber einem Referenzreifen um mindestens 7 Prozent bessere Traktion auf Schnee und Eis erreichen."

Zum zweiten habe ich bereits den Artikel vom ADAC verlinkt. Darin ist das eigentlich recht gut erläutert.


dede  
dede

Beiträge: 364
Punkte: 364
Registriert am: 06.09.2012

zuletzt bearbeitet 16.11.2013 | Top

RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#15 von quattropit , 17.11.2013 06:00

Jedes Jahr die gleiche Diskussion!!

RICHTLINIE 92/23/EWG DES RATES
vom 31. März 1992
über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage
Anhang 2.2
„M + S-Reifen“ Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die
Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem
oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten
als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist
im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen
gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume
getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist;

Winterreifenpflicht für Quad, ATV (Quelle: http://www.quadmania.eu/quad-atv/kfz-abc/index.html)

Zum Thema der Winterreifenpflicht für Quads kann ich Ihnen folgendem
Sachstand mitteilen."* 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein
Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II
Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über
Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre
Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden
ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei
den genannten Wetterverhältnissen nur mit M+S-Reifen zu fahren, für
alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft
bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein (* 1 Abs. 2
Straßenverkehrsgesetz). Dazu gehören unzweifelhaft auch Quads.
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie
92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind
M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur
so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale
Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen
durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die
voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei
normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt
also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab.

Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die
beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung
gar nicht erforderlich.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen
Informationen zu etwas Aufklärung verhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jörg Redöhl
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Quelle: http://www.quadmania.eu/quad-atv/kfz-abc/index.html


MfG. Quattro

www.luwest.de


quattropit  
quattropit

Beiträge: 344
Punkte: 49
Registriert am: 27.07.2012


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#16 von kamy , 17.11.2013 11:11

Ist aber jedes Jahr wieder Lustig ...


-----------------------------------------------------
Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
kamy

Beiträge: 5.914
Punkte: 265
Registriert am: 14.06.2011


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#17 von Cees , 20.11.2013 19:01

Amen.

In Holland haben wir das (noch) nicht.


Gruss,

Cees.

www.dasTGBforum.de


 
Cees

Beiträge: 808
Punkte: 317
Registriert am: 04.11.2011


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#18 von Chaos , 23.12.2013 23:30

Hallo zusammen da ich neu im Quad gebiet bin,habe ich meine erste Frage an euch.
Ich habe seit heute eine 250 mxu mit Straßen Zulassung,eine Anhänger Vorrichtung ist auch schon dran nun ist das jetzt ein Quad mit lof Zulassung?
Dann habe ich noch ne frage,und zwar geht's um den Reifendruck ich wiege knapp über 100 kg wie viel Bar sollten die Reifen haben und muss ich jetzt im Winter Winterreifen haben?
Zur zeit sind stollenreifen montiert!
Mit freundlichen Grüßen Ugur


Chaos  
Chaos

Beiträge: 98
Punkte: 96
Registriert am: 23.12.2013


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#19 von dede , 24.12.2013 08:54

Wenn es eine LOF Zulassung ist siehst du das in den papieren und nicht durch das vorhanden sein einer anhängerkupplung. Winterreifen sind bei entsprechender Witterung Pflicht. Bei Schnee sind deine Stollenreifen eine gute Wahl. Der Druck sollte so zw. 0,5 und 0,8 Bar liegen. bei Stollen eher 0,5


dede  
dede

Beiträge: 364
Punkte: 364
Registriert am: 06.09.2012


RE: winterreifen pflicht oder doch nicht

#20 von Cees , 24.12.2013 14:29

"Winterreifen sind bei entsprechender Witterung Pflicht"

das ist die allgemeine Regel; stollenreifen werden als solchen akzeptiert.
Das heisst du brauchst keine anderen reifen zu kaufen.


Gruss,

Cees.

www.dasTGBforum.de


 
Cees

Beiträge: 808
Punkte: 317
Registriert am: 04.11.2011


   

4 Fragen MXU300r
Hinterachse Blockiert bei Anlernfahrt

Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz