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Ein FA ist nicht an die Eingetragene Zulassungsart gebunden!
Und im Zweifelsfall wird ein Neues Gesetz gemacht und dann passt es wieder (LKW Zulassung ürn Geländewagen und WoMo) die durften Damals richtig Fett Nachzahlen.
Es gibt ein Urteil vom BFH und das besagt das Quad / ATV rein zur Personenbeförderung Dienen.
Geklagt hatte seiner Zeit ein Landwirt und hat Verloren.
www.quadfreunde-burgdorf.de
MXU 500 4x4 mit ZM Zulassung
Und wo die MXU 500 nicht hin kommt da will ich auch nicht hin[/rot]
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