mofa zulassung

#1 von philxxv , 02.02.2015 12:58

Moin leute.:)
Ich hab nen kymco mxu 50 quad und wollte mal fragen ob man das quad auch als mofa (25km/h) zulassen kann. Ich hab mich hier schon umgeschaut und nichts zu dem thema gefunden.

gruß, der heide.

Im vorraus schon einmal dankesehr:)


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RE: mofa zulassung

#2 von Excentric , 02.02.2015 13:28

Hallo,

ich denke nicht dasdas funktioniert,aber am besten fährst du mal zum tüv und fragst da nach.

Ich hatte damals eine yamaha Dt 80 LC2,aber nicht den passenden führerschein dazu,da gabs dann damals aber ein abrüst zylinder von romeo,mit papieren,,auf 49ccm,mit diesen muste mann dann zum tüv und das ganze abnehmen lassen,danach dann zur versicherung und gut wars.

Denke aber nicht das es mit einem atv funktioniert,es sei den es gibt da irgendwas zum abrüsten oder drosseln

Gruß und viel erfolg


 
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RE: mofa zulassung

#3 von philxxv , 02.02.2015 15:55

Alles klar danke:)


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RE: mofa zulassung

#4 von quattropit , 02.02.2015 20:16

Das wird nicht funktionieren, denn ein Mofa hat nur 2Räder, ein ATV 4.
Bei 4 Rädern braucht man auch einen Führerschein für 4 Räder!


MfG. Quattro

www.luwest.de


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RE: mofa zulassung

#5 von mxu quäler , 02.02.2015 20:48

Es gibt doch auch die mofaautos. Auch vier Räder aber mofazulassung.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

__________________________________________
Gruß aus dem Schwabenland

Christoph


 
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RE: mofa zulassung

#6 von kamy , 02.02.2015 20:51

Brauch man nicht für nen 50er Quad (45Km/h) einen eigenen Führerschein?


-----------------------------------------------------
Andre's Eintopfzerknalltrieblinge (klick auf den roten Link):
kamy`s MXU 500 IRS LoF DX
oder
kamy's MXU 500 IRS " Batman Edition "
Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
sagt mir ich soll auf mich warten!


 
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RE: mofa zulassung

#7 von Peter Bechtel , 03.02.2015 11:09

....seit 13. 01.2013 gilt die neue FS Klasse AM. Diese ersetzt die alten Klassen M und S. Unter anderem dürfen damit .....vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit maximaler Bauartbedingter.Höchstgeschw.. von 45 km/h, Hubraum nicht mehr als 50 ccm, maximaler Leistung von ncht mehr als 4 kW und Leermasse von nicht mehr als 350 kg ( ohne Masse der Batterien z.B. bei Elektrofz.) gefahren werden. Das war für diese Fahrzeuge die alte Klasse S. Nachzulesen auf der Seite des BMVI "Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen" . Es fallen in die neue FS Klasse AM auch Mopeds der alten Klasse M und dreirädrige Kleinkrafträder, die bis dahin auch in S waren. Also FS Klasse AM mal nachlesen, um hier alles niederzuschreiben ist das zuviel, da ist alles geregelt. Hoffe ich konnte etwas helfen,
Grüße Peter

PS. Die alten Klassen M und S sind natürlich weiterhin gültig, wenn man noch einen " älteren" Führerschein besitzt. Der AM ist natürlich im B ( alt 3) eingeschlossen, man braucht also dann keinen separaten Führerschein wie z.B. für die Klasse A ( alt 1).

Um die Frage aus #1 und # 5 zu beantworten: es gibt keine " Mofazulassung " , nur eine Zulassung mit Versicherungskennzeichen, wie sie Mofas ( zu fahren mit Prüfbescheinigung) oder vierrädrige Fahrzeuge im Sinne der FS Klasse AM haben.! Ein vierrädriges Fahrzeug ist kein Mofa bis 25 km/h ,weil Mofas im Sinne des Gesetzes ZWEIRÄDRIGE ( einspurige ) Fahrzeuge sind ! Man darf auch Zulassung von Fahrzeugen und Fahrerlaubnisklassen nicht Durcheinanderwerfen. Da braucht man z.B. für ein Mofa eine Prüfbescheinigung, und für einen vierrädrigen Renault Twizy bis 45 km/h, der auch mit Versicherungskennzeichen zugelassen ist, einen Führerschein der Klasse AM oder B oder den alten S.


 
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zuletzt bearbeitet 03.02.2015 | Top

   

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