RE: Bi Xenon

#31 von Lucky-Luke , 03.10.2009 13:31

davon habe ich nix geschrieben...
oder steht da was von E-Zeichen ????
sie sind TÜV eingetragen und nur das zählt !!




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RE: Bi Xenon

#32 von mister X , 03.10.2009 16:11

Mit der Eintragung kann man sich im ernstfall den Hintern abwischen.


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RE: Bi Xenon

#33 von Lucky-Luke , 04.10.2009 14:11

jopp
iss klar.......
deswegen sind sie auch eingatragen
immer wieder schön das es hier Leute gibt mit konstruktiven Fachbeiträgen !!
Super !! weiter so !!
ich geh mir mal den Hintern abwischen !!




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RE: Bi Xenon

#34 von mister X , 04.10.2009 21:39

Denk doch was Du willst,Leuchten ohne Prüfzeichen und entsprechende Kennung sind im Strassenverkehr nicht zugelassen, da nützt Dir die Eintragung auch nichts.

Eher bekommt der Prüfer einen auf den Sack.



Kennst Du eigentlich den Pinguin ?


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zuletzt bearbeitet 04.10.2009 | Top

RE: Bi Xenon

#35 von Lucky-Luke , 15.10.2009 10:08

Ich habe da mal eine Info gefunden. Von wegen Hintern Abwischen.......


Das E-Prüfzeichen sagt lediglich aus, dass das Produkt in der EU "in Masse" zugelassen ist. die Einzelabnahme bescheinigt m. E. dass das Teil mit "Sachverstand" geprüft und für StvO-Konform befunden wurde. Was sonst wäre der Sinn eine Einzelabnahme?

Man liest z.B. bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein. Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich. Aber eine Eintragung entfällt hierbei!

ECE-87-Richtlinien für die Nachrüstung von Tagfahrleuchten


Tagfahrleuchten
Anbringung: Zulässig für alle Kfz.-Klassen
Anzahl: 2 Stück
Farbe: Weiß
Anbauhöhe: Min. 250 mm, max. 1.500 mm.
Anbaubreite: Max. 400 mm vom äußersten Punkt der Fahrzeugbreite.
Min. 600 mm zwischen beiden Tagfahrleuchten,
jedoch min. 400 mm bei Fahrzeugbreiten < 1.300 mm.
Geom. Sichtwinkel: Horizontal ± 20°.
Vertikal ± 10°.
Elektrische Schaltung: Automatische Einschaltung beim Starten des Motors.
Die Tagfahrleuchten müssen sich automatisch ausschalten,
wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden.
Einschaltkontrolle: Vorgeschrieben

Ich lese nichts von E-Prüfzeichen...

Nachzulesen auf der Seite 9
http://www.hella.com/hella-de-de/assets/...2005_DE_HKG.pdf




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RE: Bi Xenon

#36 von Hank , 15.10.2009 16:11

Hallo Lucky,
zu den E-Prüfzeichen solltest du die Seite 22 lesen - da sind alle zulässigen aufgelistet.

Gruß Hank


 
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RE: Bi Xenon

#37 von Hank , 15.10.2009 16:23

Das Thema ist ja ziemlich vielschichtig . ich hab da mal was bei Wikipedia herauskopiert:

ECE-Prüfzeichen
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde. Die am ECE-Verfahren teilnehmenden Staaten und deren Behörden erkennen diese Bauartgenehmigung untereinander an.

Neben dem ECE-Prüfzeichen gibt es noch das Prüfzeichen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach europäischen Richtlinien. Dieses besteht aus einem kleinen e im Rechteck und besagt, dass für diese Fahrzeuge oder Fahrzeugteile eine europäische Typgenehmigung erteilt wurde. Die Erteilung dieser Prüfzeichen erfolgt aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage.

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.

Es gibt keine E-Kennzeichnung ohne nachfolgende Nummer, welche dem „E“ folgt. Die Kennzeichnung ist eine Typgenehmigung und basiert nicht auf einer Herstellererklärung, sondern wird z. B. vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) auf Antrag zusammen mit einer Typgenehmigungsnummer erteilt. Der Aufbau und die Anbringung dieser Kennzeichnung ist in der jeweiligen ECE-Richtlinie beschrieben.

Ausführung und Form
Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.
Verwendung.

Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Bevor das Thema zum Glaubenskrieg ausartet, rate ich allen Interessierten, die Originalseite anzuschauen, da ist das ganze noch etwas ausführlicher beschrieben.

Gruß Hank


 
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RE: Bi Xenon

#38 von Lucky-Luke , 15.10.2009 22:00

jop habe ich auch gelesen
dan iss die erste Seite ja Makulatur
Den TÜV braucht keiner mehr...
Die Polizei kann mir den Stempel rauskrazen wann sie will.......
naja und Fahren sollte ich auch nicht mehr... weil die Versicherung nimmt den Gutachter der gerade das bestmögliche rausholt um die Teile die verbaut sind als Ungültig zu erklären ??????
also was soll ma da jetzt noch glauben????

Beispiel
Ich kaufe mir ein paar schicke Felgen mit einem Gutachten für mein PKW. Muss ich nur mitführen weil iss ja nicht eintragungspflichtig da eine ABE vorhanden ist.
So..........
jetzt verbaue ich noch ein schickes Waitec Fahrerk in mein Auto. Gibts ne ABE für. Tipp Topp.
Das problem ist. Die ABE für meine Reifen gilt nur in verbindung mit dem Original Fahrwerk von meinem Auto.
Jetzt gehe ich zum TÜV (weil T steht für Technisch) und der nimmt mir das ab und trägt mir genau diese Kombination ein damit alles Ordnungsgemnäß ist.
Iss das jetzt auch nen Zettel mit dem ich aufs Klo gehen darf oder was darf ich jetzt glauben ?!?!
ja ja ich weis grundsetlich Glauben in der Kirche....... aber irgendeiner muss doch jetzt das wissen oder nicht `?!?

oder einfach hoffen das man kein Unfall baut........




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RE: Bi Xenon

#39 von Hank , 15.10.2009 22:40

Hallo Lucky,
ich will nicht weiter ausholen, aber wenn du die ABE erwähnst: ABEs werden fahrzeugspezifisch erstellt, es reicht also nicht, irgendeine vorzulegen.
Hank


 
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RE: Bi Xenon

#40 von Lucky-Luke , 15.10.2009 22:55

Nein Hank
passt schon
ich wollte jetzt auch nicht Klugscheissen oder wissen raushängen
mich interresiert das Ernsthaft........
Die frage die sich immer wieder stellt iss doch die
ich baue was wo ich meine das könnte klappen und sieht gut aus.
Gehe zum TÜV und zeig dem das........ eigentlich bin ich doch in diesem Moment wo er mir das einträgt auf der sicheren Seite?!?!
Aber wie ich jetzt feststelle um so mehr man sich mit diesem Thema befasst iss das bei weitem nicht so. Da stellt sich doch bei mir die Frage was iss nu Korrekt??????
Aber wie wir sehen gibt es noch genügend grau Zonen die Rechtlich nicht wirklich abgesichert sind.
Und was mir dabei am meisten Angst macht iss dan dieser Nasenfaktor mit dem unsere ausführende Instanz in Sachen Recht auf uns los gehen kann und Recht verdrehen wie es gerade passt (vermeindlich).
Sollte meiner Meinung nach mal abgestelltwerden.....
Auf der anderen Seite sind wir doch einigermassen mündige Büger dieses Landes.
Tut es not uns einen Rückfahrscheinwerfer vor zu schreiben der laut E kennung auch nur wirklich für diesen Zweck eingesetzt werden darf ?????
Ich finds nen bisserl übertrieben. Und wenn man sich das bei Wiki mal durchliest hast du natürlich Recht bezogen auf die Tagfahrlichtewr bei dem Rappen.
Aber als normalsterblicher wirds schon echt Grenzwertig sowas noch zu verstehen.
Wünsch dir noch nen schönen Abend !
Howdy
Lucky




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