Parkscheibe

#1 von FoX , 31.07.2009 10:28

hey,
ich wohn am Rande einer Großstadt und parke oftmals in der Stadt. Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich auf nem Parkplatz mit Parkscheibe parke, muss ich beim Quad auch mit Parkscheibe parken? Wenn ja wo befestigt man das Teil??? Ich hab nämlich kein Bock mir jeden Tag ne neue Parkscheibe zu kaufen, weil irgendein Affe mir die klaut.
Mfg FoX


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RE: Parkscheibe

#2 von Lucky-Luke , 31.07.2009 14:49

das is mal ne gute Frage??
Also eigentlich haben wir PKW Zulassung .... dan sollte ne Parkscheibe drann ?
aber wohin das gute Stück ?!?
keinen Plan .......




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RE: Parkscheibe

#3 von Andy MXU , 31.07.2009 14:53

hallo

keine polizei angehörigen im forum die das beantworten könnten?

mfg


 
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RE: Parkscheibe

#4 von Gismo , 31.07.2009 16:08

Da wird sich keiner "outen"


Ich brauche Alkohol nur an Tagen die mit "g" enden ........und Mittwoch


 
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RE: Parkscheibe

#5 von Andy MXU , 31.07.2009 16:24

wieso outen?

hier sind ja keine verbrecher oder so, wieso sollte man sich da nicht outen?
oder weil jemand in einen luftfilter gebohrt hat.......

mfg



 
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RE: Parkscheibe

#6 von Quadrider , 31.07.2009 17:34

Die Frage is echt gut!

Bei uns sind auch viele Parkplätze mit Parkscheibe oder Parkschein.
Wie soll das gehen?

Bis jetzt ging alles gut - hab aber keinen Bock mich mit ner Politesse anzulegen!

Grüße
Quadrider


Geht nicht - gibts nicht!
Wo andere aufhören fang ich erst mal an!


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RE: Parkscheibe

#7 von FoX , 31.07.2009 18:37

ich werde mal bei der örtlichen Polizei vorbeifahren und fragen... davor muss ich mir aber nochn Verbandskasten anlegen. :P


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RE: Parkscheibe

#8 von Andy MXU , 31.07.2009 21:58

hy

ja, das finde ich gut, die müssen es am besten wissen.

mfg


 
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RE: Parkscheibe

#9 von Heidegeist , 31.07.2009 22:47

Hier mal ein Zitat aus dem Forum der Quad u. Atv Freunde Wolfabug:

Zitat von Karlo
Hallo Leute !

Als Quad-Neuling musste ich mich natürlich mit der Frage beschäftigen: Wohin mit dem Spassmacher, wenn er nicht fährt ?

Genaue Auskunft von unseren Gesetzeshütern konnte ich nicht bekommen. Also mailte ich am 22.5.2009 die Bürgerdienste (Ordnungsamt) der Stadt Wolfsburg an.

Heute kam die Antwort:
In Antwort auf:
1. Ein Quad ist zulassungsrechtlich kein Motorrad. Aufgrund seiner 2Spurigkeit wird es wie ein PKW zugelassen und wird parkmäßig so behandelt. D.h. Sie können die Motorradparkplätze nicht nutzen und auf dem Gehweg das Fahrzeug überhaupt nicht abstellen. Dieses wird ohnehin auch bei einem Motorrad nur in Ausnahmefällen geduldet.
Die Nutzung von Parkhäusern bzw. Tiefgaragen müßte in der Regel problemlos möglich sein.





In Antwort auf:
2. Das Problem des Auslegens von Parkscheibe oder Parkschein kann ich Ihnen leider nicht lösen. Beides müßten Sie auslegen, dies ist gerichtlich ausgeklagt.
Das dies in der Praxis kaum möglich ist, spielt dabei keine Rolle.
Im Bereich eines Parkscheinautomaten würde ich den Parkschein mitnehmen und im Zweifel können Sie bei einer gebührenpflichtigen Verwarnung den Nachweis darüber vorlegen.


Also was sagt uns diese erschöpfende Auskunft ?

1. Nur auf PKW-Parkflächen abstellen
2. Parkscheibe aus Plastik an die Verkleidung nieten
3. Parkzettel ziehen und aufheben, bei Verwarnungsgeld Einspruch einlegen

Warum gibt es eigentlich keine ausgewiesenen Parkplätze für Sonderfälle wie Quads ? Bei den Mopedfahrern gehts doch auch.....

Fragende Grüsse
Karlo :roll:


Tip:
Eine Plastik Parkscheine besorgen mir so eimen Aufhänger für die Verkaufsregale und dann mit einem Schloß am Quad befestigen.

Parkschein: In einen Gefrierbeutel Stecken und an Fahrzeug festmachen.
Nur gut das ich hierauf dem Land selten das Problem habe.

Achso und ich bin weder bei der Rennleitung noch bein Ortnungsamt!


Dinli Centhor 700


Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin


 
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RE: Parkscheibe

#10 von sensemann , 31.07.2009 23:19

Das ist eine Sache vom Ordnungsamt die jede Stadt für sich selber Regeln darf!
Also kann man das hier gar nicht so genau beantworten was man da tun soll!
Unser Ordnungsamt hält das so, dass unsere Quad`s (ATV) auch ohne Parkscheibe oder Park Quittung parken dürfen wenn sie Ordentlich und in den Markierten Parkbuchten stehen.

Ich hatte einmal einen Strafzettel von einem neuen Ordnungshüter bekommen, den habe ich Ordnungsgemäß Widerrufen und gut war!!!

Am besten bei deinem Ordnungsamt (Amt für Öffentliche Ordnung) nach fragen!!!

P.S. Ich bin Städt. Angestellter!


____________________________________________________________

Mein Fahrzeug: Yamaha Grizzly 600
[blink]Kymco Fan aus Überzeugung[/blink]


 
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