RE: ATV Rückeanhänger

#21 von t0xic0m , 29.12.2012 21:40

Bis jetzt ist er ja noch nicht gebaut, ich bin noch mitten in der planung muss ja alles wohl überlegt sein :) sorry wenn ich so geschrieben habe das ich ihn schon habe.
ich möchte wie auf dem video mit einen rückezug das 2 bis 3 meter lange holz aufladen, da so eine maschine an meiner arbeitsstätte täglich verfügbar ist.


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RE: ATV Rückeanhänger

#22 von der_nobody , 29.12.2012 22:20

Hattest du nicht so geschrieben...hab das so verstanden dass du noch planst. :-)

Hmm,
bei 2-3 Meter langen Stämmen muss der Kran schon ganz schön stabil sein, dazu noch der Greifer...der Anhänger muss ein Tandem sein-gebremst....er brauch Stützen um ihn zu stabilisieren wenn du am laden bist...da läppern sich die Kg zusammen.
Mit welchen Gewicht rechnest du ungefähr (vom Anhänger) ???
Wie willst du den Kran antreiben ??? Über ein eigens Hydrauliksystem mit eigenem Benzinmotor ???


Gruß und so...


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RE: ATV Rückeanhänger

#23 von t0xic0m , 30.12.2012 00:03

ne ne jetzt verstehst mich falsch, wir arbeiten mit solchen maschinen und damit möchte ich meinen anhänger beladen ;)


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RE: ATV Rückeanhänger

#24 von Batman , 30.12.2012 00:28

Hallo t0xic0m,
genau so solltest Du es machen, ist für das UXV die leichteste Übung . Aber läuft der Film rückwärts?
Herzlicher Gruß,
Andreas


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RE: ATV Rückeanhänger

#25 von Mudi Manni , 30.12.2012 02:59

Hallo der_nobody,
ich komme aus dem Hintertaunus , so zwischen Limburg und Weilburg, an die Anderen ich habe mit dem Kymco UXV ohne Probleme ca.1,5 Meter Holz bei jeder Fahrt aus dem Wald gezogen, auch an Steigungen kein Problem, man darf halt nur nicht mitten in der Steigung neu Anfahren, das macht der Zahnriemen nicht lange mit. Zum Zuggewicht, meine Kymco hatte 467 KG eingetragen, ( mit Lof. haben die jetzt 550 Kg ) da Einzelabnahme beim Tüv, denn bei Kymco gab,s am Anfang keine Lof. Zulassung für das UXV, die Kawa Mule 4010 die ich jetzt habe, hat 1540 Kg Anhängelast eingetragen, das war einer der Gründe zu wechseln. LG,
Mudi Manni
PS. mit meinem Anhänger darf ich über die Straße, Bedingung: Fahrzeug mit Lof. Zulassung oder richtigen Traktor als Zugfahrzeug, Bremsen, Lichtanlage und 25 Kmh Schild und schneller als 25 Kmh darf man auch nicht fahren, halt so wie in der Landwirtschaft oder im Schausteller / Cirkus Gewerbe, mit den ALTEN Anhängern dürfen die auch nicht schneller fahren, müssen nicht zum Tüv und sind auch nur Versichert, solange sie am Zugfahrzeug angekoppelt sind!!!


Immer wenn etwas Brüste oder Räder hat, wird es einem früher oder später Ärger bereiten!

Auch als 60jähriger kann man sich wie 30 fühlen, allerdings nur noch eine halbe Stunde am Tag!

Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.

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RE: ATV Rückeanhänger

#26 von Mudi Manni , 30.12.2012 03:08

Hallo noch mal, anbei für die, die jetzt wieder schreiben der Manni sei Geistesgestört und hätte keine Ahnung!!!
• 25 Kmh Anhänger
• Die Antwort findest du in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
"(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern: a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, d) Arbeitsmaschinen, e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen, g) Anhänger für Feuerlöschzwecke, h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren."
Gilt für Quads ATV und UTV mit Lof. Zulassung

PS: solche Hinweise und Infos gibt's auf meiner Home und in meinem Forum umsonst, oder mich einfach privat Anmailen oder Anrufen, ich hatte Gestern Abend erst ein sehr langes und sehr freundschaftliches Tel. Gespräch mit einem neuen UXV 500 Besitzer aus Bayern, der auch ein paar Fragen Betreff Holz und Schneeschieben hatte!! Natürlich Antworte ich auch hier gerne, aber man muß mich nicht gleich dumm anmachen, denn ich denke wir haben Alle das selbe Hobby und wollen doch nur auf dieser komischen Welt etwas Spaß!!!


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RE: ATV Rückeanhänger

#27 von der_nobody , 30.12.2012 09:06

@Mud Manni.

Nun,
ich habe nicht umsonst schon auf meinem Nummernschild zu stehen:
Langer Dummer Krafttahrer *lol* (dies sagt doch wohl schon alles *grins*, Langweiler nennen es auch "Land der Könige")
(Wohne direkt an der Grenze LM)

In den ersten Beiträgen war auch die Rede von 2-3 Meter...das ist etwas mehr als 1,5 Meter.
Diese hab ich auch schon mal auf meinem Anhänger (gebremst) drauf gehabt un im Dorf ausgeliefert. (trockenes)
Das fand ich schon mächtig grenzwertig.
Außerdem sprach ich von einem ATV, mit dem UXV sieht das etwas anders aus, da man da die Ladefläche auch beladen kann und somit das Gewicht des Zugfahrzeuges erhöhen kann und somit mehr Grip hat.

Im übrigen habe ich niemanden "Dumm angemacht" sondern nur Meine Meinung geäußert. :-)

@t0xic0m
Auch haben will !!!
(obwohl das nette "Spielzeug" für mich als kleinen Selbstwerber ein klein bissi Überdimensioniert sein könnte)


Gruß und so...


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