Anhänger

#1 von Iseree , 31.12.2014 15:29

Hallo,
Ich habe mir ein kleines Anhänger für meinen UXV gebaut.Darf ich mit dem Anhänger auf der Straße fahren oder nicht.Das Anhänger hat nicht mehr als 50kg.
Danke!


 
Iseree

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RE: Anhänger

#2 von mxu quäler , 31.12.2014 16:34

Darfst du ein Auto ohne zulassung auf der Strasse fahren.
Schau mal in das Thema "welchen Anhänger habt ihr". Da gibt es den Hinweis, daß ein Anhänger bis 25 km wenn er der Stvzo entspricht bei zugelassener Zugmaschine (LOF) auf öffentlichen Straßen gezogen werden darf. Frag aber notfalls bei der für dich zuständigen Rennleitung nach.


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten....

__________________________________________
Gruß aus dem Schwabenland

Christoph


 
mxu quäler

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RE: Anhänger

#3 von Mudi Manni , 31.12.2014 17:25

Solche Infos findest Du auf meiner Homepage, ich habe das ausgedruckt dabei und bis jetzt hatte ich noch keine Probleme, aber Du darfst auch auf keinen Fall über 25 Km/h fahren und mußt eine Lof. Zulassung haben!!! LG,
Mudi Manni

http://www.mannis4x4.de/infos/25-km-h-anh%C3%A4nger/


• 25 Km/h Anhänger
• Die Antwort findest du in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV):
"(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern: a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden, b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden, d) Arbeitsmaschinen, e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden, f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen, g) Anhänger für Feuerlöschzwecke, h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren."
Gilt auch für Quads, ATV und UTV mit Lof. Zulassung


Immer wenn etwas Brüste oder Räder hat, wird es einem früher oder später Ärger bereiten!

Auch als 60jähriger kann man sich wie 30 fühlen, allerdings nur noch eine halbe Stunde am Tag!

Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.

http://mannis4x4.de

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