Hallo,habe nachgelesen das in z.b. Rheinland-Pfalz die LOF Fahrzeuge nun nach T5 besteuert werden und das wäre nur noch 33 Euro im Jahr.Weiss da schon jemand ob das jetzt Landesweit zählt und ob das automatisch geht bzw. muss man Einspruch einlegen?Bis jetzt habe ich 105 Euro bezahlt.
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Schau mal hier:
http://www.kymco-quad-forum.de/t325f62-Steuern-MXU.html
Gruß und so...
Nobody is perfect.
Einer muss es ja sein !!!
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Alles klar habe ich gefunden.Dann werde ich mal in den Kampf ziehen.Gruss.
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So ,nur noch mal zum nachlesen.Seit dem 1.7.2010 wird bis zu einem Gesamtgewicht von 800 kg nach drei-und vierrädrigen Fahrzeugen besteuert danach wird es erst günstiger mit 33 Euro.Also gibt es keine T5 für quads mehr da es laut Aussage zu viele wurden.Alles andere ist falsch berechnet aber es würde im ermessen des einzelnes Finanzamts liegen dies nachzufordern.Aber jedes Finanzamt habe jetzt ein Computerprogramm um dies automatisch zu Prüfen,dabei war ich auch schon auf der Liste.Bei mir ist alles richtig gelaufen aber manch anderer kann noch eine schöne Nachforderung bekommen.Das ist sinngemäss wiedergegeben von einer netten Dame die sich mal auskennt.Gruss
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Edit: Frage hat sich erübrigt, habe es jetzt gesehen, Entschuldigung.
Und was ist dann nun der korrekte Betrag bei LOF?
Danke und Gruß,
Andreas
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Hinterm Horizont geht's weiter, und da fahren wir auch noch hin!
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Für meine DX sind es 21,07 für hundert cm/3 sprich 105 Euro.Dies ist der günstigste Satz.Es gibt noch 22 und etwas Euro für manch andere Fahrzeuge.Alles andere wäre laut Aussage falsch.Schade!!!
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Hallo zusammen, da gibts doch unterschiede, anbei aus dem Forum der Quadfreunde Westerwald, die haben zusammen gekämpft und inzwischen haben ca. 20 Leute ihr Geld zurückbekommen, ich selbst habe in Hessen ca. 8 Jahre immer Wiederspruch eingelegt, ( und immer verloren! ) aber jetzt erst habe ich mit meiner Kawa Mule ( UTV ) recht bekommen, ich sollte fast 400,- Euro bezahlen ( 3Zyl. fast 1200 ccm ) jetzt bezahle ich 67,-Euro
LG,
Mudi Manni[smile]
rot]Um 10:45 Uhr hatt mich die Frau angerufen, als ich schon garnicht mehr drann geglaub habe.[/rot]
[rot]33€
Jaaaaaaaaaaaaaaaa Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa Jaaaaaaaaaaaaaaa[/rot]
Heute ist Weihnachten............................
[gruen]
Habe gerade Post vom Finanzamt bekommen, die neue Steuer für unsere Outlander beträgt 45€, und wir bekommen 123€ erstattet. [/gruen]
[lila]
Ich habe vor ca 3 Wochen meine 525er Blade als LOF angemeldet und heute den Steuerbescheid bekommen und auf anhieb ohne knurren ist die Steuer auf 33 Euronen pro Jahr festgesetzt worden!!!!!
Mfg aus Unnau Bernd[/lila]
[gruen]#297
RE: Steuer für Lof Quads
in Infos rund um Quad und ATV 07.12.2012 16:26
von Ranger• 4.121 Beiträge • Nachricht senden | Profil ansehen |
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[/gruen]--------------------------------------------------------------------------------
[blau]Grade kam der Steuerbescheid. Ich bekomm 119€ zurückerstattet und zahl ab jetzt 33€ [/blau]
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Das hat mir die Tante auch gesagt das es viele falsche Steuerbescheide gibt und einige nicht mehr durchblicken,aber es werden jetzt nochmals alle durchgesiebt.Für mich ist damit das Thema erledigt und werde meine 105 Euro bezahlen.Ist ja noch zu verkraften wenn man die anderen Kosten so sieht.Kann das sein das deine Mule über 800 kg Gesamtgewicht hat?Wenn ja dann ist dein Steuerbescheid richtig.
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Wenn die Gewichtsbescheide falsch sein sollen dann frage ich mich warum bei uns am Stammtisch alle LoF`s jetzt (ab ca. Mitte 2012) jetzt nach Gewicht besteuert werden!
Daran sind Drei Finazämter Beteildigt.
Ich gehe davon aus das Bundesweit nach und nach auch der Rest den noch nach Hubraum auf Gewichtssteuer Umgestellt wird.
Man wird sehen wer Recht haben wird.
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nicht hin kommt da will ich auch nicht hin
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Hallo,
also bei den Westerwäldern,( Westerwald Forum ) bin ich mir nicht sicher, ob die nicht wieder alles zurückbezahlen müssen, aber bei meiner Mule trifft §9 Absatz 3 zu, das heißt mindestens 801 Kg zulässiges Gesamtgewicht, jedoch höchstens 2000 Kg und die Ladefläche muß größer sein, als der kompl. Fahrzeuginnenraum, der zur Personenbeförderung vorhanden ist. Gemessen wird Fußspitze Gaspedal zur Rückwand und Einstiegskante links bis rechts. So ist das beim Finanzamt Limburg und ein paar aus meinem Forum, haben das nach meinem Tipp auch in Bayern und Rheinlandpfalz durchbekommen! LG,
Mudi Manni
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