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LoF
...bedeutet Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine und hat keine Leistungsbeschränkung. Die Zulassung ist erst möglich nach TÜV-Vollgutachten. Bestimmte (Um-)Baumaßmahmen sind erforderlich wie z.B. Rückwärtsgang, zwei jeweils voneinander getrennte Front- u. Rücklichter, Anhängerkupplung, Nebelschlußleuchte.
Typische Fahrzeuge in dieser Fahrzeugklasse sind eigentlich Traktoren oder Zugmaschinen.
Da Traktoren mit mehr Power hergestellt wurden (siehe MB Trac mit 112 kW[grin]), gibt es die Klasse LoF-Zugmaschine über 40 kmH. Diese Klasse ist es, die für Quadumbauer interessant ist und die sie nutzen, solange es sie noch gibt.
VKP
...bedeutet Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung. Die Leistung ist auf 15 kW beschränkt und es sind keine Umbaumaßnahmen erforderlich. Lediglich den COC-Standards muß entsprochen werden.
Wenn ich was vergessen habe, bitte ergänzen. [smile]
________________________________________________________ ...und immer eine handvoll Schotter unter den Reifen
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