RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#11 von The Hawk , 22.01.2011 11:48

ein oberkommisar hat doch nix mit der stvzo zu tun-sein fachgebiet sollte doch eher wo anders liegen!
sicher kann er sich besser oder schneller sachkundig machen können,aber sonst...


Steh auf , wenn du am Boden bist, Steh auf, auch wenn du unten liegst.....


 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#12 von Heidegeist , 22.01.2011 14:50

Das sollte Klarhei bringen:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1...htung_12_07.pdf

Ich würde auch sagen dasdass nicht in Ordnung ist.
Vielleicht sollte man die Bilder mal zu TÜV Senden und hören ob das OK ist oder nicht!


Dinli Centhor 700


Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin


 
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RE: LED Ausleuchtung, ohne Probleme bei Verkehrskontrolle

#13 von Quad Wanker , 22.01.2011 15:33

Die Allgemeine Betriebserlaubnis hat der Hersteller, die kann nur durch das Kraftfahrtbundesamt zurückgezogen werden. Eine Betriebserlaubnis hat das jeweilige Fahrzeug, erteilt durch das Straßenverkehrsamt bei Zulassung. Jede Änderung, die nicht vorschriftsmäßig ist, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Man kann die Anderungen gem §§ 19 oder 21 Abnehmen lassen, um wieder eine Betriebserlaubnis zu erlangen. Hierzu gehören z.B. Eintragung von anderen Rädern, Tieferlegung, LOF Umbauten und vieles mehr.


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