Steuer bei Landwirten (LOF)

#1 von Fonse , 09.09.2013 19:49

Servus !!
Laut meinem Steuerberater kann ich meine Kuh MXU 500 IRS LOF (Lt. Fahrzeugschein ein Bulldog - Trecker) von der Steuer absetzen.
Hat jemand dazu Erfahrung ???
Landwirt, Nebenerwerbslandwirt ????
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RE: Steuer bei Landwirten (LOF)

#2 von Heidegeist , 14.09.2013 09:10

Wenn Dein Steuerberater der Meinung ist soll er es doch Versuchen aber ich glaube nicht das es klappt und wenn dann nur mit Grüner Nummer und ausschließlicher Betriebicher Nutzung!
Also Keine Privaten Spassfahrten!

In der richtung gibt es ein Urteil von BFH (Anfang der 2000 Jahre) wo ein Landwirt Geklagt hatte dabei gin es glaube ich um die KFZ Steuer.
Und geau auf dieses Urteil haber sich seither die Finanzämter berufen im Bezug auf
die LoF Besteuerung.


Dinli Centhor 700


Und wo die Centhor 700
nicht hin kommt da will ich auch nicht hin


 
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RE: Steuer bei Landwirten (LOF)

#3 von Spirit , 14.09.2013 15:06

Bei gewerblicher Nutzung kannst du das machen. Bedingung: Führen eines Fahrtenbuches. Die grüne Nummer ist dabei nicht notwendig. Eine Nutzung im entsprechenden Gewerbe muss allerdings möglich sein (als Zugmaschine, Räumgerät, Kurier- oder Lieferfahrzeug o. ä.). Nur betriebliche Fahrten glaubt dir sowieso keiner und Privatfahrten bis unter 10 % der gafahrene Kilometer lt. Fahrtenbuch sind kein Problem. Ob du zur Post die Straße oder den Acker nutzt, kann dir keiner vorschreiben, aber bei 20 km Strecke 60 km Umweg fällt auf, egal wie viele Umleitungen es gibt.
Ein ATV oder UXV (oder wie immer das bei anderen Herstellern genannt wird) bekommst du dabei eher durch als ein Quad (wird meist als reines Sportgerät angesehen).
Grüße Jörg


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