Anhänger

#1 von maggi30 , 12.05.2012 11:46

muss eine anhängerkuplung und steckdose eingetragen werden. ?


 
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#2 von Cees , 12.05.2012 12:08

Das muss eingetragen werden.


Gruss,

Cees.

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RE: Anhänger

#3 von maggi30 , 12.05.2012 17:40

habe mal in die papiere geschaut. 150 kg gebremst und 150 kg ungebremst.
muss ich da jetzt noch was eintragen lassen?


 
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RE: Anhänger

#4 von der_nobody , 12.05.2012 18:39

Jaaaaaaaaaaaaa, solltest du wenn du mehr ziehen möchtst.

Nun, du scheinst noch ein bissi unerfahren zu sein. Wenn der Kugelkopf nicht eingetragen ist (was wohl äußerst wahrscheinlich ist, sonst dürftest du mehr Gewicht ziehen und der E-Satz müsste angeschlossen sein) schau mal nach, ob deine Drossel noch drin ist.
Wenn die nicht mehr drin ist, fährst du mit offener Leistung ---> sprich, ohne Versicherungsschutz.


Gruß und so...


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RE: Anhänger

#5 von Mudi Manni , 13.05.2012 01:47

zum zigsten mal, ohne Eintrag, darf man gar nichts ziehen, denn dann hat man nur eine Rangierhilfe die man auf dem eigenem Grundstück nutzen kann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!LG,
Mudi Manni


Immer wenn etwas Brüste oder Räder hat, wird es einem früher oder später Ärger bereiten!

Auch als 60jähriger kann man sich wie 30 fühlen, allerdings nur noch eine halbe Stunde am Tag!

Nach manchen Gesprächen mit Menschen hat man den Wunsch, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzulächeln und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.

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