RE: Winterreifenpflicht für Quads

#11 von Heidegeist , 02.12.2010 10:06

In einigen anderen EU Ländern sind die Formulirungem auch nict besser.
Aber ich habe da nochmal was gefunden:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/...aid_576096.html


diesen Text findet man auf Seite 3
Alte und neue Regelung im Wortlaut zum Vergleich
Alt:

In Paragraph 2 Absatz 3a der Straßenverkehrsordnung (StvO) heißt es seit Mai 2006:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Neu:

Die Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der StvO lautet:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

[bIn der entsprechenden Richtlinie 92/93/EWG heißt es über M + S-Reifen:

„Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M + S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist“.[/b]


Im Fall iner Kontrolle könnte es also zu einer Heftigen Disusion mit den Ordnungshütern geben


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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#12 von Lucky-Luke , 03.12.2010 13:04

Moin
also ich weis nicht wo euer Problem ist ?????
es gibt da weder Diskussionen noch ist irgend was schwammig ausgedrückt.

Ganz klar gilt.
ATV / Quads mit LOF / ZM Zulassung fallen in die Sonderreglung. Also grobstolliges Profil das für den Winter geeignet ist. So ihr auch Stollenreifen aufgezogen habt.

ATV / Quads mit VKP zulassung werden wie Autos behandelt. Also muss hier ein Winterreifen aufgezogen werden mit der zugehörigen Kennung. Wer sich einen Stollenreifen aufzieht hat das Ticket sicher ohne wenn und aber. Da gibts auch nix zu diskutieren.

lg
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zuletzt bearbeitet 03.12.2010 | Top

RE: Winterreifenpflicht für Quads

#13 von Rollo , 03.12.2010 18:56

Moin,
Ich kann es halt eh nicht ändern, wenn sie mich anhalten habe ich halt Pech gehabt.
Und das Alles weil man bei den Gesetz nicht zu ende gedacht hat.


http://www.quad-treff-nord.de
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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#14 von Heidegeist , 03.12.2010 20:09

Ist doch leider Normal, unser Gesetzgeber denkt an die Masse nun nicht an Randgruppen.
Das ist nicht nur hier der Fall sondern im anden Bereichen genauso.
Abgeshen davon Stehen hier genügend Texte mit denen man zumindest Versuchen kann die Ordnungshüter an die Wand zu Quatschen.
Einfach Kopieren Ausdrucken und Einstecken
Versuch macht Klug und was hat man dann noch zu Verlieren!


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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#15 von Heidegeist , 03.12.2010 22:40

Quelle HP der Quadwelt; http://www.quadwelt.de/index.php?option=...2010&Itemid=236

Rad ab? Die geplante Änderung der Winterreifenpflicht.

Ab und an entscheiden unsere Volksvertreter im fernen Berlin über Dinge und Sachverhalte, die wahrlich wichtig sind. Nein, gemeint sind nicht die DIN-Vorschriften deutscher Urinbecken und Pissoirs, ebenso wenig das Rauchverbot, welches so löchrig wie ein Schweizerkäse ist. Vielmehr entschied der Bundesrat in den vergangenen Tagen über eine Anpassung der Winterreifenpflicht, wodurch Besitzer von Fahrzeugen durchaus berechtigt dazu gezwungen werden sollen, ordnungsgemäße und normentsprechende Reifen zu verwenden. Hierdurch sollen Unfälle, Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses und Gefährdungen aufgrund falscher Bereifung im Winter verhindert werden. Bei PKWs und LKWs kein Problem, aber bei Quads und ATVs? Müssen auch diese Fahrzeuge durch ihre Benutzer mit Winterreifen ausgestattet werden und dürfen ordnungsliebende Polizeibeamte bei Verstößen mit spitzem Stift Verwarn- oder Bußgelder verteilen? Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob Quads und ATVs überhaupt von der neuen Winterreifenpflicht betroffen sind. Ein Blick in das Gesetz, hier in die Straßen-Verkehrsordnung Paragraph 2 Absatz 3a, fördert noch vor der aktuell diskutierten Änderungen zu Tage, dass bei Kraftfahrzeugen „[…]die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen [ist]. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung […]“, weshalb sich auch für Quads und ATVs eine weiche Winterreifenpflicht ergibt. Nun entschied das Oberlandesgericht Oldenburg aber am 09.07.2010, das diese Norm und die dazugehörige Bußgeldbewährung zu unbestimmt sei und gegen das Grundgesetz verstoße. Damit sind Klagen gegen Bußgelder, begründet auf angeblichen Verstößen gegen die oben genannte Norm, gut möglich. Butterweich, extrem dehnbar und unverständlich war diese alte Vorschrift, weshalb eine neue her musste.

Findige Politiker, Herr ihrer Sinne und bestrebt eine bestimmtere Lösung zu finden, machten sich nun blindlings auf die Suche nach einer neuen Regelung, die aktuell in den Gremien unserer Legislative diskutiert und entschieden wird. Nun ist geplant, den oben zitierten Satz gegen ein unübersichtliches und durchaus verschachteltes Konstrukt von Verweisen auf eine im Jahre 1992 verabschiedete Verordnung auszutauschen. Jenes Konstrukt bezeichnet winterliche Verhältnisse exakt und regelt die vorgeschriebene Benutzung von geeigneten Reifen. So müssen Pneus verwendet werden, „ […] bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.“. So steht es in der Begründung zur
Nun benennt der Gesetzgeber auch Ausnahmen die sich auf Omnibusse und Ordnungshüter wie Polizei und Feuerwehr beziehen, aufgrund derer diese bei Nicht-Verfügbarkeit von speziellen M+S-Reifen auch andere Bereifungen verwenden dürfen. Daneben ist zusätzlich die Rede von landwirtschaftlichen Fahrzeugen, deren Bereifung von groben und weit auseinanderliegenden Stollen gekennzeichnet ist, wodurch sich diese Bereifung für winterliche Verhältnisse eignen soll. Fahrzeuge die als LOF bzw. Ackerschlepper zugelassen wurden, dürfen also hoffen, dass auch sie unter diese Regelung fallen. Aber VKPs? Diese, wegen fehlender Ausnahmebestimmungen, fallen klar unter die ansonsten bestehende Regelung, VKP dürfen demnach nur mit Winterreifen genutzt werden. Diese gibt es aber nicht für alle Fahrzeuge! Zwar sind Reifen wie der Maxxis „4Snow“, der Excel „Zipper“, der ICP „TundraCross“ oder der Kenda „SnowCross“ erhältlich, aber keinesfalls für alle Fahrzeuge. Zusätzlich ist nicht jeder auf dem Markt befindliche Reifen für die Straßenverwendung zugelassen.

Dem Besitzer eines VKPs bleibt also nichts anderes übrig, als sich bei dem Reifenhändler seines Vertrauens darüber zu erkundigen, ob für das eigene Fahrzeug Pneus im Sinne der neuen Vorschrift verfügbar sind und kann nur so den neuen Bußgeld-Tatbeständen bei Verstößen gegen die noch zu verabschiedenden Regelungen entgehen.

Noch ist die Regelung kein geltendes Gesetz, da die Bundesregierung über die vom Bundesrat verabschiedeten Regelungen entscheiden muss. Hoffnung besteht also noch. In der Vergangenheit zeigte sich aber am Beispiel der Neuordnung der KFZ-Steuer, dass solch spezielle Fahrzeuge wie es ATVs und Quads unbestritten sind, keine vernünftigen Regelungen gefunden wurden.

Abschließend sei die Bemerkung gestattet, dass der Fahrer eines Fahrzeuges selbst dafür verantwortlich ist, die rechtlichen Vorgaben zu beachten und gemäß der geltenden Ordnung zu handeln. Im eigenen Interesse begründet, sollten vernünftige Pneus gefahren werden, gerade um die winterliche Zeit unbeschadet zu überstehen und keine unkalkulierbaren Risiken einzugehen. Problematisch wird es aber, wenn der Gesetzgeber allzu bestimmt agiert und dabei nur Schwarz und Weiß kennt. Graustufen, nämlich unsere geliebten Feuerstühle, werden aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Winterreifen in die Illegalität gedrängt.


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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#16 von Kanne , 04.12.2010 05:58

hallo zusammen,

ich habe pünktlich zum einsetzendem schneefall gelände/stollenreifen montiert und fahre nun ganz beruhigt in missachtung der winterreifenpflicht über die verschneiten schwarzwaldstrassen.

sollte mich dann mal ein eifriger ordnungshüter stoppen und ein problem damit haben kann er sich auf eine längere sachliche diskusion einstellen und auf das angebot mal zu testen wer besser im schnee ist atv/quad oder polizeiauto.

ich denk damit sollte das problem vom tisch sein. wenn nicht (was ich nicht wirklich glaube) dann habe ich eben pech gehabt und darf bezahlen.

gruß

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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#17 von lexi , 04.12.2010 23:23

Es gibt soviel Gesetzte und Verordnungen die die Polizei noch nicht mal weiss und auch nicht kontrollieren kann, da das hintergrund Wissen fehlt bzw. die Polizei selbst nicht informiert oder Weitergebildet wird.

Ich glaube auch das Stollenreifen ausreichen. Und was sollen die Kollegen mit ihren Rollern, Mofas, Mopeds und Motorrädern machen die im Winter fahren?

Ich glaube die Polizei hat kein Personal und keine Muße alle Randgruppen gezielt zu kontrollieren.

Kommt Zeit, kommt Quad


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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#18 von Heidegeist , 05.12.2010 10:11

Ich würde gerne mal genaue Zahlen über die letzte 20 Jahre über Unfälle Staus und Behinderungen im Vergleich zu der Steigenden Zahl der Autofahrer sehen denn es müssten sinkende Zahlen dabei rauskommen.
Denn von Jahr zu Jahr haben mehr Autofahrer Winterreifen Aufgesteckt aber jeden Winter die gleichen Bilder und das besonders zum Anfang des Winters.
Ich meine sogar erst vor kurzen gelesen zu haben das schon 85 % der Autos mit Winterreifen Ausgerüstet sein sollen.

Aber ich glaube nicht wirklich daran da sie Zahlen Dramatisch gesunken sind da es immer noch den Faktor Mensch gibt und genau darin liegt das Problem wenn sich alle richtig Verhalten würden (Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen Anpassen, größeren Sicherheitsabstand halten u.s.w.)

Es ist Teilweise Erschreckend zusehen wie manche bei schnell manche bei Eis uns Schnee fahren.
Leider denken wahrscheinlich zu viele mein Auto hat ja Winterräder, Airback, ABS, ESP, ASR u.s.w. und ich kann somit fahren wie bei Trockener Fahrbahn im Sommer!

Und genau das ist Verkehrt denn all das bringt nur einen Sicherheitszugewinn wenn man auch weiterhin Vorsichtig fährt!

Ach so ich bin für Winterräder und ich habe solange ich Auto fahre (1984)auch hier in Nord Deutschen Flachland Winterräder drauf!


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RE: Winterreifenpflicht für Quads

#19 von Lucky-Luke , 05.12.2010 23:26

dann nicht lange labetieren
probiert es doch mal mit sowas !!!!

An das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung

z.hd. Herrn Peter Ramsauer

Berlin



Hude, den xx.xx.2010




Betrifft: neues Gesetz zur Winterreifenregelung



Sehr geehrter Herr Ramsauer,

mit Befremden habe ich die neue Winterreifenpflicht zur Kenntnis genommen,
ich bin Fahrer und Halter eines Quads mit L7e und VKP Zulassung.

Quads sind All Terain Fahrzeuge und die Reifen der Fahrzeuge sind für jede Bodenbeschaffenheit geeignet, ganz besonders für Schlamm und Schnee. Das grobstollige Profil hat gerade dort die besten Fahreigenschaften und das ohne M+S Kennzeichnung!

Mein Fahrzeug ist ganzjährig angemeldet und wurde von mir auch bisher so genutzt, da ich in einer etwas ländlichen Gegend wohne und das Quad zur täglichen Fahrt zur Arbeit benutze (da mir ein Zweirad im Winter zu gefährlich ist), leider ist auf Grund der jetzigen neuen Regelung eine Nutzung im Winter nicht mehr möglich.

Für mein Fahrzeug gibt es keine Winterreifen mit M+S Auszeichnung.
Lediglich Reifen mit Stollenprofil, die jedoch keine nach
der neuen Regelung Winterreifen sind, könnten von mir genutzt werden.
Dies ist jedoch ebenfalls bei winterlichen Straßen verboten!

Durch diese neue Regelung entstehen mir finanzielle Nachteile und ich fühle mich gegenüber den Haltern von LOF zugelassenen Fahrzeugen benachteiligt und in meiner Mobilität beeinträchtigt.

Für mich kommt dies einer Zwangsstilllegung gleich, für eine kurzfristige Antwort Ihrerseits wäre ich sehr verbunden.



Mit freundlichen Grüßen

blablabla


nen Versuch isses wert
umso mehr da hin schreiben um so besser !!
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zuletzt bearbeitet 05.12.2010 | Top

RE: Winterreifenpflicht für Quads

#20 von Lucky-Luke , 08.12.2010 13:22

also ich habe dem HErrn Ramsauer geschrieben !!
in den Anderen Foren wo dieser Text steht wird auch fleissig getippert !!
ich hoffe doch hier auch ??




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